Im Fokus – Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Entlastungspaket 27
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt verabschiedet. Das Entlastungs-paket ist nötig, um in den kommenden Jahren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Es umfasst ein Entlastungs-volumen von 2,4 Milliarden im Jahr 2027 und rund 3 Milliarden in den Jahren 2028 und 2029. Die Ausgaben werden aber auch mit dem Entlastungspaket weiterhin stark steigen. Der Ständerat beginnt in der Wintersession mit der parlamentarischen Beratung.

Seit einigen Jahren steigen die Ausgaben des Bundes schneller als die Einnahmen. Bereits mit den Voranschlägen 2024 und 2025 mussten deshalb bedeutende Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen werden. Ab 2027 zeichnen sich trotz wachsender Einnahmen aber erneut strukturelle Defizite von über 2 Milliarden Franken ab, bis 2029 könnte das Defizit sogar auf über 4 Milliarden Franken steigen. Der Bundesrat hat deshalb bereits im März 2024 entschieden, dass es eine Überprüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes durch eine unabhängige Expertengruppe braucht und eine Bereinigung künftig nicht mehr nur über die schwach gebundenen Ausgaben erfolgen soll.
Gestützt auf das Resultat der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung sowie einer ersten Anhörung der Parteien, Kantone und Sozialpartner hat der Bundesrat anschliessend das Entlastungspaket 27 (EP27) erarbeitet und dieses Anfang Jahr in die ordentliche Vernehmlassung bei allen betroffenen und interessierten Kreisen gegeben. Ende Juni hat er unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse die Eckwerte für die Botschaft angepasst. Dabei ist der Bundesrat insbesondere den Kantonen entgegengekommen (siehe Medienmitteilung vom 25.6.2025). Wie bereits in früheren Entlastungsprogrammen ist es allerdings unvermeidlich, dass auch die Kantone von Massnahmen betroffen sind, zumal fast ein Drittel aller Ausgaben des Bundes an die Kantone fliesst.
Am 19. September 2025 hat der Bundesrat nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Insgesamt umfasst das Paket knapp 60 Massnahmen, von denen mehr als die Hälfte Gesetzesänderungen erfordern. Diese werden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Jene Massnahmen, die keine Gesetzesänderungen erfordern, wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans unterbreiten.
In der Botschaft hat der Bundesrat im Vergleich zu den Eckwerten von Ende Juni 2025 insbesondere folgende Präzisierungen vorgenommen:
- Klimapolitik: Die Kantone lehnen eine gänzliche Streichung des Gebäudeprogramms ab. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) hat deshalb zusammen mit der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren geprüft, wie die Förderprogramme im Bereich Heizungsersatz und Energieeffizienz von Gebäuden angepasst werden können. Damit soll den Kantonen entgegengekommen werden, ohne dass Abstriche bei der Entlastungswirkung entstehen.
Künftig sollen aus der CO2-Abgabe bis zu 200 Millionen pro Jahr für den Ersatz von Heizungen und Energieeffizienzmassnahmen bei Gebäuden eingesetzt werden können. Die Beiträge fliessen als Globalbeiträge an die Kantone; die Aufteilung unter den Kantonen erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und unter der Voraussetzung, dass sich die Kantone mindestens in gleichem Umfang wie der Bund an der Finanzierung beteiligen. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Förderung neuartiger Technologien (max. 200 Mio. p.a.).
Durch die beabsichtigte Erhöhung der Wirkungseffizienz, insbesondere durch die Reduktion von Mitnahmeeffekten (d.h., die Massnahmen würden auch ohne Subventionen ergriffen), sollen allfällige negative Auswirkungen dieser Massnahme auf die Klimaziele möglichst aufgefangen werden. - Auslandangebot SRG: Der Bund verzichtet ab 2029 auf die finanziellen Beiträge an die SRG für das Auslandangebot und auf den Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Die Finanzierung von Angeboten wie Swissinfo und 3Sat durch den Bund wird ab 2027 eingestellt, der Beitrag an TV5Monde hingegen erst ab 2029. Die SRG wird jedoch gestützt auf ihren Programmauftrag weiterhin Online-Inhalte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Verfügung stellen; ab 2029 wird dieses Angebot in der Konzession geregelt werden.
- Kürzung der Finanzhilfen beim Sport: Der Bundesrat hat beschlossen, den Förderbereich Jugend und Sport vollständig von Sparmassnahmen auszunehmen. Stattdessen sollen die Beiträge an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) gekürzt werden.
Das Entlastungspaket 2027 entlastet den Haushalt um 2,4 Milliarden (2027), 3,0 Milliarden (2028) und 3,1 Milliarden (2029). Rund 90 Prozent des Entlastungsvolumens betreffen die Ausgabenseite, 340 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, insbesondere die höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus Vorsorgegeldern und die Versteigerung der Importkontingente im Bereich der Landwirtschaft. Die Eigenausgaben des Bundes werden bis 2028 um 300 Millionen gekürzt. Rund 190 Millionen davon entfallen auf die Personalausgaben, wobei mindestens 100 Millionen durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonal erreicht werden. Die entsprechenden Massnahmen hat der Bundesrat grösstenteils bereits ergriffen, als letztes Element hat der Bundesrat ebenfalls an seiner Sitzung vom 19. September 2025 beschlossen, dass die Mitarbeitenden ab 2027 einen Teil der Risikoprämie an die berufliche Vorsorge künftig selbst tragen müssen. Mit dieser letzten Massnahme kann er das Entlastungsziel bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals vollständig erzielen.
Trotz Entlastungspaket wachsen die Bundesausgaben weiterhin stark. Allein von 2025 bis 2029 steigen die ordentlichen Ausgaben gemäss aktueller Finanzplanung um rund 14 Prozent von knapp 86 Mrd. auf über 98 Mrd. Franken. Mit dem Paket setzt der Bundesrat aber Prioritäten bei den Aufgaben des Bundes. So werden insbesondere zugunsten der sozialen und militärischen Sicherheit zahlreiche Bereiche des Bundes und auch die Bundesverwaltung langsamer wachsen als ursprünglich geplant. Bei den Sozialversicherungen erfolgen keinerlei Kürzungen.
Noch nicht abschätzen lassen sich die Folgen der neuen US-Zölle auf die Bundesfinanzen, die vor allem auf der Einnahmenseite zu erwarten sind – und entsprechend mit Verzögerung spürbar werden dürften.
Folgen einer Ablehnung des Entlastungspakets
Das Entlastungspaket 2027 ist nur ein Zwischenschritt. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung drohen ab 2029 wieder Defizite in Milliardenhöhe. Sollte das EP27 abgelehnt oder stark verkleinert werden, müssten bereits früher neue Entlastungsmassnahmen ergriffen werden. Diese dürften erneut primär die schwach gebundenen Ausgaben treffen, weil kurzfristig kaum andere Optionen bestehen. Zu diesen Ausgabenbereichen gehören unter anderem die Bildung und Forschung, die Entwicklungszusammenarbeit, die Landwirtschaft und die Armee. Insgesamt wären in diesen Bereichen gemäss aktueller Finanzplanung Kürzungen von bis zu 10 Prozent notwendig, um das Entlastungspaket zu ersetzen. Falls die Armee von solchen Kürzungen ausgenommen würde, träfe es die anderen Bereiche stärker.
Ohne EP27 würde eine Gegenfinanzierung des ungebremsten Kostenwachstums beim Bund nötig. Um abzuschätzen, welche gesamtwirtschaftlichen Folgen das EP27 oder ein Verzicht auf das EP27 hätten, hat die Eidgenössische Finanzverwaltung eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Analyse von BAK Economics vergleicht die Umsetzung des EP27 mit einem Verzicht auf das EP27 und einer dadurch notwendigen Gegenfinanzierung durch eine Mehrwertsteuererhöhung. Die Studie zeigt, dass die Umsetzung des EP27 sowohl kurz- als auch mittelfristig vorteilhafter ist für das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung, aber auch im Hinblick auf die Verteilung der Belastungen zwischen Staat, Haushalten und Unternehmen. Ohne EP27 bleibt zwar der staatliche Konsum erhöht, dafür tragen die Haushalte und Unternehmen die negativen Folgen der Mehrwertsteuererhöhung.
Weiteres Vorgehen
Nun beginnt die parlamentarische Beratung: Zuerst in den Kommissionen, anschliessend in der Wintersession im Erstrat (Ständerat). In der Frühlingssession 2026 findet voraussichtlich die Beratung im Zweitrat statt. Da das Paket dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich das Volk darüber entscheiden, falls das Referendum ergriffen wird. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist Anfang 2027 geplant.