Coronavirus: Zwei Varianten zum Schuldenabbau

Bern, 30.06.2021 - An seinen Sitzungen vom 23. und 30. Juni 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) künftig als ausserordentliche Einnahmen zu verbuchen. Auf der Basis dieses Vorentscheids will er zwei Varianten zum Abbau der ausserordentlichen Schulden infolge der Corona-Pandemie in die Vernehmlassung geben: Einerseits einen mittelfristigen Abbau durch Finanzierungsüberschüsse; andererseits die Option, einen Teil der Corona-Schulden mit dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre zu verrechnen und den Rest abzubauen. Beide Varianten sind aus heutiger Perspektive ohne Sparprogramme umsetzbar.

Die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Massnahmen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, führen voraussichtlich zu ausserordentlichen Ausgaben von rund 30 Milliarden Franken. Diese zusätzliche Verschuldung des Bundes muss gemäss Ergänzungsregel zur Schuldenbremse kompensiert werden. Nach Erstellen der Gesetzesentwürfe plant der Bundesrat die Vernehmlassung Ende August zu eröffnen.  Anfang 2022, wenn mehr Klarheit über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt besteht, wird er entscheiden, welche Variante er dem Parlament vorschlagen wird.

In einem Vorentscheid hat der Bundesrat beschlossen, die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) künftig als ausserordentliche Einnahmen zu verbuchen. Damit werden sie dem Amortisationskonto gutgeschrieben und tragen so zum Schuldenabbau bei. Die möglichen Zusatzausschüttungen belaufen sich gemäss aktueller Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und SNB auf maximal 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Die ausserordentliche Verbuchung der SNB-Zusatzausschüttung wird bereits ab dem Rechnungsjahr 2021 umgesetzt, bedingt keine gesetzliche Anpassung und ist entsprechend nicht Teil der Vernehmlassungsvorlage.

In der Vernehmlassungsvorlage stellt der Bundesrat folgende Varianten zur Diskussion:

  • Variante 1: Schuldenabbau bis 2035: Die Amortisationsfrist von sechs Jahren soll verdoppelt und die Schulden innerhalb der nächsten drei Legislaturperioden von 2023 bis 2035 bereinigt werden. Bei einem Fehlbetrag von 30 Milliarden ergibt dies einen jährlichen Schuldenabbau von 2,3 Milliarden Franken. Zusätzlich zu den ausserordentlichen Einnahmen aus den SNB-Zusatzausschüttungen ist dafür im ordentlichen Haushalt noch ein Finanzierungsüberschuss von rund einer Milliarde notwendig. Dieser Überschuss kann durch die jährlich anfallenden  Budgetunterschreitungen (Kreditreste) erzielt werden. Die Ausgaben liegen im Rechnungsergebnis durchschnittlich etwa 1 Milliarde pro Jahr unter dem Budget.

  • Variante 2: Teilweise Verrechnung mit Schuldenabbau vergangener Jahre: Diese Option sieht vor, dass ein Teil des Fehlbetrags durch vergangene Finanzierungsüberschüsse kompensiert wird. In den vergangenen Jahren konnten im ordentlichen Haushalt die Schulden abgebaut werden. Damit wurden die Ziele der Schuldenbremse übertroffen, die vorsieht, dass Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht sein sollen. Die Hälfte der Corona-Schulden soll mit dem früheren Schuldenabbau verrechnet werden. Der restliche Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto soll über die jährlich anfallenden Budgetunterschreitungen sowie die Zusatzausschüttungen der SNB wieder abgebaut werden. Damit wird die Amortisationsfrist deutlich verkürzt.

Die aktuelle Situation des Bundeshaushalts gemäss Voranschlag 2022 und Finanzplan 2023-25 erlaubt die Umsetzung beider Varianten ohne ein Sparprogramm.

Die Schuldenbremse

Die Schuldenbremse ist ein bewährter Mechanismus zur Steuerung der Gesamtausgaben des Bundes und in der Verfassung verankert. Sie soll chronische Defizite und damit einen Schuldenanstieg verhindern. Die Schuldenbremse begrenzt die Ausgaben im Budgetprozess auf das Niveau der strukturellen, das heisst um Konjunktureinflüsse bereinigten Einnahmen. Die Ausgaben können nur erhöht werden, wenn ihre Finanzierung durch höhere Einnahmen oder Verzichte auf der Ausgabenseite gesichert ist, und Steuersenkungen müssen mit entsprechenden Ausgabenkürzungen einhergehen. Die Schuldenbremse ist für aussergewöhnliche Situationen flexibel ausgestaltet, so dass hohe zusätzliche Ausgaben getätigt werden können. In der Bevölkerung und im Parlament geniesst sie starken Rückhalt. Die Schuldenbremse hat in den Jahren vor der Corona-Pandemie einen namhaften Schuldenabbau ermöglicht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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