Finanzausgleich: Ausgleichszahlungen für das Jahr 2017

Bern, 23.06.2016 - Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat die Ausgleichszahlungen der einzelnen Kantone für das Jahr 2017 ermittelt. Die Veränderungen des Gesamtsystems sind gegenüber dem Jahr 2016 relativ gering. Die stärkste Zunahme des Ressourcenindex verzeichnen die Kantone Nidwalden, Obwalden und Neuenburg. Die Indizes der Kantone Schaffhausen, Waadt und Solothurn weisen den grössten Rückgang auf. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Anpassungen der Beträge für das Jahr 2017 erfolgen für den Ressourcenausgleich gemäss den Entwicklungen des Ressourcenpotenzials und für den Lastenausgleich gemäss der Teuerung. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellen mit dem Ressourcenausgleich 2017 insgesamt 3,949 Milliarden zugunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung, 2,0 Prozent mehr als 2016. Im Rahmen des Lastenausgleichs erhalten Kantone mit Sonderlasten 715 Millionen vom Bund. Der Betrag von Bund und Kantonen für den Härteausgleich wird seit 2016 um jährlich 5 Prozent reduziert. Er beträgt im Jahr 2017 323 Millionen. Insgesamt betragen die Finanzausgleichszahlungen im nächsten Jahr 4,987 Milliarden, d.h. sie sind um rund 55 Millionen höher als 2016.

Ressourcenausgleich - Anstieg der Ausgleichszahlungen

Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone nehmen 2017 zu. Der vertikale Ressourcenausgleich (Beitrag des Bundes) beläuft sich auf 2,350 Milliarden (+2,1 %) und der horizontale Ressourcenausgleich auf 1,599 Milliarden (+1,7 %). Das Verhältnis zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Ressourcenausgleich sinkt auf 68,0 Prozent (2016: 68,3 %). Massgebend für den Ressourcenausgleich 2017 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2011, 2012 und 2013.

14 Kantone verzeichnen einen Anstieg ihres Ressourcenindex, während in 12 Kantonen der Index gegenüber 2016 rückläufig ist. Die grössten Indexzunahmen weisen die Kantone Nidwalden (+7,6 Indexpunkte), Obwalden (+7,4 Indexpunkte) und Neuenburg (+6,5 Indexpunkte) auf. Am stärksten sinkt der Ressourcenindex in den Kantonen Schaffhausen ( 2,9 Indexpunkte), Waadt ( 2,5 Indexpunkte) und Solothurn ( 2,1 Indexpunkte). Das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wird von allen ressourcenschwachen Kantonen deutlich übertroffen. Der ressourcenschwächste Kanton Jura erreicht nach Ressourcenausgleich einen Indexstand von 87,8 Punkten.

Leicht rückläufiger Lastenausgleich

Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt 2017 insgesamt 715 Millionen (je rund 358 Mio. für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich). Aufgrund der negativen Teuerung nimmt der Lastenausgleich gegenüber 2016 um 0,4 Prozent ab (Vorjahresteuerung im April 2016).

Anhörung bei den Kantonen

Der Bericht (siehe Anhang) wird den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) wird an ihrer Ple-narversammlung vom 29. September 2016 zu den vorliegenden Berechnungen Stellung nehmen und dem EFD Bericht erstatten. Aufgrund der Anhörung sind Änderungen an den vorliegenden Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) den neuen Werten entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2017 in Kraft setzen.

Die Ausgleichsgefässe

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Bund finanziert den vertikalen, die ressourcenstarken Kantone den horizontalen Ressourcenausgleich. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist auf maximal 28 Jahre befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.


Adresse für Rückfragen

Bund: Werner Weber, Leiter Sektion Finanzausgleich, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 058 462 97 61, werner.weber@efv.admin.ch

Kantone: Andreas Huber, Sekretär der FDK, Tel. 031 320 16 31, andreas.huber@fdk-cdf.ch



Herausgeber

Eidg. Finanzverwaltung
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Letzte Änderung 30.01.2024

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