Erste Hochrechnung 2023

16.08.2023

Für das laufende Jahr rechnet der Bund gemäss der ersten Hochrechnung 2023 mit einem Finanzierungsdefizit von 1,5 Milliarden Franken. Budgetiert war ein Defizit von 4,8 Milliarden. Die Verbesserung ist darauf zurückzuführen, dass der ausserordentlich budgetierte Rettungsschirm Elektrizitätswirtschaft von 4 Milliarden voraussichtlich nicht benötigt wird. Umgekehrt ist die Gewinnausschüttung der SNB ausgefallen, was Mindereinnahmen von 2 Milliarden zur Folge hat. Im ordentlichen Haushalt resultiert neu ein kleines strukturelles Finanzierungsdefizit.

Der Bundesrat wurde am 16. August 2023 über die aktuelle Hochrechnung informiert. Auf Basis der Zahlen bis Ende Juni rechnet der Bund für 2023 mit einem Finanzierungsdefizit von 1,5 Milliarden Franken – budgetiert war ein Fehlbetrag von 4,8 Milliarden. Die Verbesserung ist darauf zurückzuführen, dass der Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft aus heutiger Sicht nicht benötigt wird, für den vier Milliarden als ausserordentliche Ausgaben budgetiert waren. Auf der Einnahmenseite ergibt sich die grösste Budgetabweichung wegen der ausgefallenen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (-2,0 Mrd.). Davon waren 1,3 Milliarden als ausserordentliche Einnahmen budgetiert.

Im ordentlichen Haushalt ist das konjunkturell zulässige Finanzierungsdefizit tiefer als zum Zeitpunkt der Budgetierung (-0,6 Mrd. statt -0,9 Mrd.), weil die wirtschaftliche Unterauslastung neu geringer eingeschätzt wird. Weil sich aber der ordentliche Finanzierungssaldo nur geringfügig verbessert hat (-0,6 Mrd. statt -0,7 Mrd.), wird nun für 2023 insgesamt von einem kleinen strukturellen Finanzierungsdefizit ausgegangen (-53 Mio. statt 194 Mio.).

Ordentlicher Haushalt: Verrechnungssteuer deutlich tiefer

Im Vergleich zum Budget dürften sowohl die ordentlichen Einnahmen als auch die ordentlichen Ausgaben unter dem Budget liegen (-0,3 Mrd. bzw. -0,4 Mrd.). Bei den Einnahmen wird das Trendniveau für die Verrechnungssteuer als Folge der tiefen Einnahmen der letzten Jahre deutlich tiefer geschätzt und die ordentlich budgetierten Einnahmen aus der Gewinnausschüttung der SNB entfallen ganz (je -0,7 Mrd. ggü. Voranschlag). Umgekehrt wurde die Schätzung für die direkte Bundessteuer nach oben korrigiert (+0,9 Mrd.). Das Wachstum basiert auf dem guten Rechnungsergebnis 2022 der Gewinnsteuer und dem kräftigen nominalen Wirtschaftswachstum im für 2023 relevanten Steuerjahr 2022 (5,4 %).

Auf der Ausgabenseite wird insgesamt mit Minderausgaben von 0,4 Milliarden gerechnet. Die Entlastung durch nicht ausgeschöpfte Voranschlagskredite (Kreditreste) wird höher eingeschätzt als die unterjährigen Kreditaufstockungen. Insgesamt werden die Kreditreste auf 2,1 Milliarden oder 2,6 Prozent der Budgetkredite geschätzt. Dies ist tiefer als der Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre (3,3 %). Der Mehrbedarf für Nachträge und Kreditüberschreitungen beläuft sich voraussichtlich auf 1,7 Milliarden.

Deutliche Verbesserung im ausserordentlichen Haushalt

Die ausserordentlichen Ausgaben werden mit 1,2 Milliarden deutlich tiefer geschätzt (VA: 5,7 Mrd.). Die grosse Budgetabweichung ist insbesondere auf den Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft zurückzuführen, der aus heutiger Sicht nicht beansprucht wird (VA: 4,0 Mrd.). Tiefere Ausgaben werden auch bei den Sozialhilfepauschalen für die Schutzsuchenden aus der Ukraine erwartet (1,1 Mrd.; VA: 1,7 Mrd.), weil für 2023 von einer geringeren durchschnittlichen Anzahl Schutzsuchenden ausgegangen wird (Schätzung Juni: 66’200; VA: 100’000).

Die erwarteten ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich auf 0,3 Milliarden (VA: 1,6 Mrd.). Sie stammen einerseits aus Privatisierungserlösen aus der schrittweisen Veräusserung der RUAG International Holding AG (200 Mio.). Anderseits erzielte der Bund Einnahmen aus der Risikoprämie (61 Mio.) für die vom Bund garantierten, inzwischen wieder zurückbezahlten Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB an die Credit Suisse. Die Budgetabweichung erklärt sich durch den Wegfall der SNB-Gewinnausschüttung beziehungsweise der ausserordentlich budgetierten Zusatzausschüttung (VA: 2,0 Mrd., davon ausserordentlich 1,3 Mrd.).

Einordnung der Hochrechnung

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat per 30. Juni und 30. September Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellt und das Parlament darüber orientiert. Die Hochrechnung stellt eine Schätzung dar, sie basiert auf den unterjährigen Einnahmen und Ausgaben, wobei die Entwicklung von Monat zu Monat stark variieren kann. Sie ist entsprechend vorsichtig zu interpretieren.

Letzte Änderung 16.08.2023

Zum Seitenanfang