Bundesrat trifft Vorentscheide zur Haushaltsbereinigung

25.01.2023

In den Jahren ab 2024 drohen dem Bund hohe Defizite. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 Vorentscheide für einen ausgeglichenen Voranschlag 2024 gefällt. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können, hat er ein Bereinigungskonzept beschlossen. Es setzt vor allem auf der Ausgabenseite an, doch sind auch Mehreinnahmen vorgesehen. Alle Bereiche müssen einen Beitrag leisten. Der Bundesrat wird die Einzelheiten im Februar und März festlegen.

Der im letzten Sommer verabschiedete Finanzplan wies Defizite in Milliardenhöhe aus. Grund für die Defizite sind in erster Linie neue, nicht gegenfinanzierte Ausgaben. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung in einem ersten Schritt auf ein Bereinigungskonzept geeinigt, mit dem der Voranschlag 2024 ausgeglichen und die Defizite in den Finanzplanjahren verringert werden können.

Mit diesem Konzept könnten im Voranschlag 2024 Defizite von bis zu 2 Milliarden aufgefangen werden. Die Eckwerte sind:

  • Der Pflichtbeitrag, der für eine Assoziierung an das europäische Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe notwendig gewesen wäre, soll ab 2024 nicht mehr budgetiert werden. Der Bundesrat strebt die Assoziierung weiterhin an, die EU ist zurzeit aber dazu nicht gesprächsbereit. Stattdessen werden Gelder für Auffangmassnahmen vorgesehen. Der Forschung soll kein Geld entzogen werden. Wenn sich eine Assoziierung abzeichnet, wird der Pflichtbeitrag im entsprechenden Jahr mit einem Nachtragskredit beantragt.
  • Die Armeeausgaben sollen langsamer wachsen als im Finanzplan 2024-2026 vorgesehen. Für das Jahr 2024 hat der Bundesrat ein Armeebudget von gut 5,6 Milliarden vorgesehen; für die Finanzplanjahre 2025-2026 plant er ein reales Wachstum von 3 Prozent pro Jahr. Dies ist mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zum aktuellen Wachstum. Wichtige beschaffungsreife Vorhaben können damit finanziert werden.
  • Automobilsteuer auf Elektrofahrzeugen: Da der Importanteil an Elektroautomobilen in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist sowie eine Annäherung der Preise stattgefunden hat, erscheint die Steuerbefreiung als Fördermassnahme nicht mehr notwendig. Der Bundesrat möchte die Elektrofahrzeuge ab 2024 der Automobilsteuer (4% des Fahrzeugwertes bei der Einfuhr) unterstellen. Die Vernehmlassung zur dafür nötigen Verordnungsänderung soll im Frühjahr 2023 eröffnet werden.
  • Migration: Der Bundesrat geht im Migrationsbereich in der kurzen Frist von einem deutlichen finanziellen Mehrbedarf aus. Aufgrund der Massnahmen, die im Zusammenhang mit den Schutzsuchenden aus der Ukraine (Status S) ergriffen werden, wird der Bundesrat für das Jahr 2024 voraussichtlich nochmals ausserordentlichen Zahlungsbedarf nach Art. 15 FHG beantragen.
  • Sparvorgaben: Schliesslich wird der Bundesrat Sparvorgaben in der Höhe von voraussichtlich 1-2 Prozent der schwach gebundenen Ausgaben an sämtliche Departemente (ohne Armee) und die Bundeskanzlei erteilen. Er wird deren Höhe Mitte Februar festlegen, wenn die Einnahmen- und Ausgabenschätzungen gestützt auf die Rechnung 2022 aktualisiert sind. 

An der Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024 hält der Bundesrat fest (Mindereinnahmen -600 Millionen), d.h. er lehnt eine verzögerte Abschaffung ab. Die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen hatte er bereits vor Jahresfrist beschlossen.

Neue Einnahmen- und Ausgabenschätzungen werden Ende Januar vorliegen. Der Bundesrat wird die genauen Sparvorgaben daher erst Mitte Februar festlegen können. Die Finanzierungsdefizite in den Finanzplanjahren ab 2025 sind noch ungewiss, weil sich verschiedene teure Vorhaben noch in parlamentarischer Beratung oder in der Vernehmlassung befinden (u.a. Gegenvorschlag Prämienentlastungsinitiative, parlamentarische Initiative zur familienexternen Kinderbetreuung, CO2-Gesetz, Vorlage Schienengüterverkehr). Der Bundesrat wird auch noch in diesem Quartal die Diskussion über die Finanzplanjahre 2025-2027 aufnehmen. Er appelliert auch an das Parlament, in der Ausgabenpolitik Zurückhaltung zu üben, um die Defizite nicht weiter anschwellen zu lassen.

Letzte Änderung 06.02.2023

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