05.11.2024
Im Jahr 2022 haben Kantone und Gemeinden in vier ausgewählten Aufgabengebieten durchschnittlich 77 Prozent der Kosten durch Gebühren finanziert. Im Vergleich zur Vorjahresperiode 2021 entspricht dies einem leichten Rückgang (-0,7%). Das zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Indikator der Gebührenfinanzierung. Diese Kennzahl stellt die Gebühreneinnahmen der öffentlichen Hand, die in bestimmten Aufgabengebieten anfallen, den entsprechenden Kosten gegenüber.
Der Indikator der Gebührenfinanzierung untersucht die Gebührenfinanzierung in den folgenden Aufgabengebieten (Funktionen) von Kantonen und Gemeinden, welche die höchsten Einnahmen generieren: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft.
Der Teilindex für die Strassenverkehrsämter fällt besonders auf: Mit 115,4 Prozent liegt sein Schweizer Durchschnittswert über der Grenze, bei der sich Gebühreneinnahmen und Kosten für Dienstleistungen die Waage halten (100 %). Dieser Durchschnittswert ist gegenüber 2021 (118,6 %) gesunken. Das hängt damit zusammen, dass die Zahl der Neuimmatrikulationen wegen Lieferengpässen in der Automobilproduktion zurückgegangen ist. Der Teilindex für das allgemeine Rechtswesen weist dagegen mit 64,1 Prozent den tiefsten Durchschnittswert aller Aufgabengebiete auf. Dieser ist gegenüber 2021 (66,6 %) ebenfalls rückläufig. Das erklärt sich durch den Zinsanstieg, der die Aktivität am Immobilienmarkt gebremst und zu tieferen Gebühreneinnahmen aus Dienstleistungen in Verbindung mit Baugesuchen oder Grundbüchern geführt hat.
Beim Teilindex für den Bereich Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung liegt der Durchschnittswert für 2022 bei 80,6 Prozent (2021: 80,0 %), beim Teilindex für die Abfallwirtschaft bei 74,8 Prozent (2021: 73,1 %).
Die untenstehende Abbildung zeigt den Gesamtindex der einzelnen Kantone für die untersuchten Aufgabengebiete im Jahr 2022. In keinem Kanton übersteigen die Gebühreneinnahmen die Kosten, und der Mittelwert liegt bei 76,8 Prozent.
Es gibt beträchtliche Unterschiede zwischen den Kantonen: So weisen zum Beispiel die Kantone Genf und Uri im Bereich Abfallwirtschaft besonders tiefe Indexwerte auf. Diese beiden Kantone haben entschieden, eine bestimmte Aufgabe entweder über allgemeine Einnahmen statt Gebühren zu finanzieren oder an öffentliche Unternehmen ausserhalb des staatlichen Sektors auszulagern. Bei den Kantonen mit den höchsten Indizes (wie z. B. Freiburg, Solothurn und Jura) decken die Gebühreneinnahmen hingegen beinahe alle Kosten in den untersuchten Bereichen.
Gebührenfinanzierung von öffentlicher Versorgung und Dienstleistungen in Kantonen und Gemeinden, 2022
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) publiziert jedes Jahr den Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden in Erfüllung der Motion Steiner (06.3811) «Transparenz in der Gebührenbelastung». Dieser Indikator kommt ohne zusätzliche Erhebung aus, weil er auf der Basis der Daten der Schweizerischen Finanzstatistik berechnet wird. Diese stützt sich ihrerseits auf die Finanzbuchhaltungen der Kantone und Gemeinden. Der Indikator basiert auf dem Kostendeckungsprinzip und setzt die Einnahmen aus den Gebühren eines bestimmten Aufgabengebiets ins Verhältnis zu den damit verbundenen Ausgaben. Obgleich es bei der Verbuchungspraxis der einzelnen Kantone und Gemeinden Unterschiede gibt, lassen sich anhand des Indikators in jedem Kanton diejenigen Bereiche ermitteln, in denen die Gebühreneinnahmen die ausgewiesenen Kosten übersteigen oder unterschreiten. Eine Divergenz zwischen Einnahmen und Kosten kann auf ein mögliches Ungleichgewicht zwischen den Gebühren und den erbrachten Leistungen hindeuten. |
Hauptpublikation: Parallel zum Bericht über den Indikator der Gebührenfinanzierung veröffentlicht die EFV in diesem Jahr auch die Hauptpublikation der Finanzstatistik unter dem Titel «Öffentliche Finanzen der Schweiz 2022–2023». Dieses Dokument steht auf folgender Internetseite zur Verfügung: Übersicht Staatsfinanzen (admin.ch) Diese jährliche Publikation enthält die endgültigen Zahlen der Finanzstatistik zu den öffentlichen Haushalten des Jahres 2022 sowie die zum Teil noch vorläufigen Zahlen des Jahres 2023. Die Prognose für die Finanzplanperiode (2024–2028) wird von nun an separat von der Hauptpublikation veröffentlicht (Link zur vorherigen Prognose). Die Zahlen werden nach zwei Arten von Standards präsentiert: den nationalen Statistikstandards (FS), mit denen sich unter anderem der Indikator für die Gebührenfinanzierung berechnen lässt, und den internationalen Statistikstandards (GFS), die den Vergleich auf internationaler Ebene erleichtern. Diese Ausgabe der Publikation enthält auch die Tabelle mit den endgültigen Covid‑Ausgaben. |
Letzte Änderung 04.11.2024