16.02.2022
Der Bundeshaushalt schliesst das Jahr 2021 aufgrund der Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie mit einem hohen Defizit von 12,2 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von 6,1 Milliarden Franken. Fünf wichtige Fragen und Antworten helfen dabei, dieses Resultat zu erklären.

12,2 Milliarden Franken Defizit: Wie ist das einzuordnen?
Das ist eines der höchsten Defizite, die der Bund je verzeichnet hat, und entspricht 13 % seiner Gesamtausgaben in diesem Jahr. Der Fehlbetrag ist wie im Vorjahr auf die hohen Corona-Ausgaben zurückzuführen. Glücklicherweise war die Schweiz dank dem Schuldenabbau der Jahre vor der Pandemie in einer hervorragenden Ausgangslage, um in der Krise rasch umfangreiche Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und Hilfsprogramme für die Wirtschaft zu stemmen. Nichtsdestotrotz sind die Schulden in der Pandemie erstmals seit Jahrzehnten wieder angestiegen. Im Frühling 2022 wird der Bundesrat deshalb dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten, wie er mit den Corona-Schulden umgehen will. Um Sparprogramme oder Steuererhöhungen zu verhindern, schlägt der Bundesrat eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes vor. Eine Gesetzesänderung könnte 2023 in Kraft treten.
Warum ist das Ergebnis so viel schlechter als budgetiert?
Das Parlament hat das Budget 2021 in der Wintersession 2020 verabschiedet. Damals waren Corona-Ausgaben von 6,7 Milliarden budgetiert (davon 4,1 Mrd. ausserordentlich). Unterjährig war der Bedarf wegen der weiterhin ungünstigen Pandemieentwicklung jedoch deutlich höher. Mit diversen Nachtragskrediten für wirtschaftliche Stützungsmassnahmen haben Bundesrat und Parlament das Budget deshalb deutlich erhöht (total bewilligte Corona-Ausgaben von 24,7 Mrd., davon 21 Mrd. ausserordentlich). Die bewilligten Mittel wurden wie im Vorjahr nicht ausgeschöpft, trotzdem waren die Corona-Ausgaben hoch (14,1 Mrd., davon 12,3 Mrd. ausserordentlich). Das führte dazu, dass das Defizit letztlich doppelt so hoch ausfiel als prognostiziert.
Warum wurden von den bewilligten Corona-Ausgaben viel weniger gebraucht als vorgesehen?
Mit dem Budget und den Nachträgen hat das Parlament für das Jahr 2021 24,7 Milliarden Franken für die verschiedenen Aspekte zur Bekämpfung der Pandemie genehmigt. Letztlich hat der Bund davon aber lediglich 14 Milliarden ausgegeben. Dies ist in erster Linie der günstigen Entwicklung der Pandemie zu verdanken, welche auch weniger starke Eindämmungsmassnahmen nötig machte als im Vorjahr. Überblick über die Ausgaben für Corona-Massnahmen
Wie hoch sind die Corona-Schulden?
Um diese Frage zu beantworten, muss man das sogenannte Amortisationskonto betrachten. Es handelt sich dabei um die Statistik der Schuldenbremse für den ausserordentlichen Haushalt. Der Fehlbetrag auf diesem Konto zeigt die ausserordentlichen Corona-Ausgaben abzüglich der ausserordentlichen Einnahmen und abzüglich dem Guthaben vor der Krise. Wir gehen davon aus, dass dieser Fehlbetrag per Ende 2022 rund 25 bis 30 Milliarden betragen wird. In diesem Umfang waren die ausserordentlichen Ausgaben höher als die ausserordentlichen Einnahmen. Dieses Minus auf dem Amortisationskonto muss wieder ausgeglichen werden. Die Schuldenbremse verlangt, dass die Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht gehalten werden; sie lässt deshalb auf Dauer keine Neuverschuldung zu.
Warum steigen dann die Bruttoschulden nicht stärker an?
Die hohen Finanzierungsdefizite 2020 und 2021 wurden nicht nur über die Aufnahme von Schulden gedeckt, sondern rund zur Hälfte über die vorhandenen flüssigen Mittel in der Kasse. Im Jahr 2020 hatte der Bund noch ein Liquiditätspolster, das er dafür nutzen konnte. Im Jahr 2021 gab es hohe Zuflüsse aus der guten Einnahmenentwicklung. Dies auch bei der Verrechnungssteuer, weil die Rückforderungen tief blieben. Der Bund hat deshalb eine Rückstellung für noch erwartete Rückforderungen gebildet, verfügte aber im Jahr 2021 über die entsprechende Liquidität. Viele Unternehmen und einige Kantone zögern ihre Rückforderungen aus der Verrechnungssteuer hinaus, weil das im Negativzinsumfeld für sie vorteilhafter ist. Dieser Effekt sollte sich aber nach Ablauf der 3- bzw. 5-jährigen Rückforderungsfrist aufheben, und die Bruttoschulden dürften dann verzögert entsprechend ansteigen.
Letzte Änderung 03.02.2023