Bundesrat verabschiedet Nachtragskredit für Axpo Holding AG und 23 weitere Kredite

16.09.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2022 den zweiten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2022 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 24 Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Franken. Diese betreffen vor allem den Kreditrahmen für die Axpo Holding AG (4,0 Mrd.), die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine (1,2 Mrd.) und die Einrichtung von Reservekraftwerken (160,0 Mio.). Zusätzlich beantragt der Bundesrat dem Parlament drei Verpflichtungskredite. Der Nachtragskredit für die Axpo Holding AG wird in einer ausserordentlichen Session des Parlaments behandelt.

Die Botschaft, die der Bundesrat dem Parlament unterbreitet, betrifft zwei Bundesbeschlüsse. Der erste wird in einer vom Parlament einberufenen ausserordentlichen Session am 26. und 28. September 2022 behandelt. Es handelt sich dabei um den Nachtragskredit für die Axpo Holding AG (4,0 Mrd.). Der zweite Bundesbeschluss, der in der Wintersession behandelt wird, betrifft 23 weitere Nachtragskredite sowie drei Verpflichtungskredite. Insgesamt beantragt der Bundesrat dem Parlament in der Botschaft Nachtragskredite zum Budget 2022 in der Höhe von 5,6 Milliarden Franken.

Der umfangreichste Kredit betrifft den Kreditrahmen für die Axpo Holding AG. Der Bundesrat hat am 5. September 2022 entschieden, den Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft zu aktivieren und der Axpo den von ihr beantragten Kreditrahmen von 4,0 Milliarden zu gewähren. Mit der Unterstützung will der Bundesrat verhindern, dass die Axpo in Liquiditätsprobleme gerät, die im schlimmsten Fall die Energieversorgung der Schweiz gefährden könnten. Die Finanzdelegation hat den dringlichen Nachtrag von 4,0 Milliarden sowie einen dringlichen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft von 10,0 Milliarden am 5. September 2022 bewilligt. Der Verpflichtungskredit wurde inzwischen von den eidgenössischen Räten nachträglich genehmigt.

Mehrbedarf für Migration und Passivzinsen

Weitere grössere Nachträge betreffen den Krieg in der Ukraine und insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von bis zu 110'000 Geflüchteten mit Status S (1,2 Mrd.) per Ende Jahr sowie den Transport und die Einrichtung von Reservekraftwerken (160,0 Mio.) zur Linderung von Strommangellagen ab dem Winter 2022/2023. Ein weiterer grosser Nachtragskredit betrifft die Passivzinsen für die Schulden des Bundes (Anleihen und Geldmarktbuchforderungen). Mit dem Zinsentscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von Juni 2022 sind die langfristigen Zinsen in den positiven Bereich gestiegen. Zusätzlich werden deutlich höhere Mittelabflüsse aus dem Bundeshaushalt erwartet. Dies führt zu einem erwarteten Mehrbedarf von 135,0 Millionen.

Zwei andere wichtige Nachtragskredite umfassen die Abgeltungen in Höhe von 42 Millionen für den touristischen Verkehr und den Ortsverkehr, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern.

Tabelle: Nachtragskredite II zum Voranschlag 2022

* Diese Kredite werden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf verbucht.

Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse kommt zur Anwendung

Die Vorgaben der Schuldenbremse können auch unter Berücksichtigung der beantragten Kreditaufstockungen eingehalten werden. Von den Nachtragskrediten werden 4,9 Milliarden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Diese Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Entwicklung im Strommarkt, dem Ukrainekrieg und der Corona-Pandemie um aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen handelt und die Mehrbelastungen nicht im ordentlichen Haushalt aufgefangen werden können.

Letzte Änderung 26.10.2022

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