Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)
Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2011 ein umfassendes Projekt zur Verwaltungsführung initiali-siert und am 16. Dezember 2011 den Projektauftrag «Neues Führungsmodell für die Bun-desverwaltung» beschlossen. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Programm FLAG (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) soll ein neues, flächendeckendes Führungsmodell für die Bundesverwaltung entwickelt werden. Die ergebnisorientierte Verwaltungsführung soll das Arbeiten mit Leistungs- und Wirkungszielen auf allen Ebenen verbessern. Geplant ist, das neue Führungsmodell auf den 1. Januar 2016 einzuführen.
Generelle Ziele
Mit dem Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) soll die Haushaltssteuerung weiter verbessert werden. Die Errungenschaften im Zusammenhang mit der Schulden-bremse und dem Neuen Rechungsmodell sollen mit einer stärkeren Ausrichtung der Finanz-planung und Budgetierung auf Leistungen und Wirkungen ergänzt werden. Die generellen Ziele des NFB sind:
- Verbesserung von Haushaltssteuerung und Haushaltsvollzug durch Parlament, Bun-desrat und Verwaltung;
- Weiterentwicklung der ergebnisorientierten Verwaltungsführung und Verwaltungskultur;
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit in der Bundesverwaltung.
Neue und veränderte Steuerungsinstrumente
Mit dem NFB soll die Steuerung der Bundesverwaltung gezielt weiter entwickelt werden. Im Wesentlichen sind als neue oder veränderte Steue¬rungsinstrumente vorgesehen:
- Globalbudgets für den Eigenbereich aller Verwaltungseinheiten inklusive Leistungs- und Wirkungsziele für jede einzelne Leistungsgruppe;
- Integrierter Aufgaben- und Finanzplan zur Stärkung der mittelfristigen Planung und zur Verknüpfung von Aufgaben und Finanzen auf allen Ebenen der Bundesverwaltung;
- Leistungskontrakte zwischen Departement und Amt für die Verknüpfung von politi-schen Steuerungsvorgaben und betrieblicher Planung von Kosten und Leistungen.
Die weiteren Instrumente und Prozesse erfahren punktuelle Anpassungen, um die Finanz-, Sach- und die Ressourcenplanung auf allen Ebenen noch besser aufeinander abzustimmen.
Aufgabenteilung Bundesrat und Parlament
Die klare Aufgabenteilung zwischen Bundesrat und Parlament ist für den Erfolg des NFB von entscheidender Bedeutung. Insbesondere müssen die Kompetenzen so geregelt werden, dass das Parlament neu an der mittelfristigen Steuerung von Aufgaben und Finanzen beteiligt wird. Dabei gilt es zu verhindern, dass die Verantwortlichkeiten zwischen Exekutive und Legislative verwischt werden.
Auf der finanziellen Seite bleiben zwar die Kompetenzen des Parlaments unverändert, nicht jedoch die Beschlussinhalte. Unbestritten ist, dass der jährliche Beschluss der Voran-schlagskredite dem Parlament zusteht. Die Kreditbeschlüsse stellen nach wie vor den Kern der Haushaltsführung dar. Auf der Leistungsseite wird die Mitwirkung des Parlaments ausge-weitet. So soll die Möglichkeit selektiver Steuerungsvorgaben geschaffen werden, damit das Parlament bei einzelnen Leistungsgruppen Aufwände und Erträge korrigieren wie auch Leis-tungs- und Wirkungsziele festlegen kann. Regelmässige Beschlüsse aller unbestrittenen Aufwendungen und Erträge sowie aller unveränderten Leistungs- und Wirkungsziele sollen aber vermieden werden. Im Vordergrund steht für das Parlament neu die Möglichkeit der ei-genen Schwerpunktsetzung und des selektiven Eingreifens.
Ausblick
Das Detailkonzept soll bis Ende 2012 fertig erarbeitet und dem Bundesrat anfangs 2013 erstmals zum Beschluss vorgelegt werden. Erste Kontakte mit Parlamentskommissionen und die Verabschiedung der Botschaft im Bundesrat sind für 2013 vorgesehen. Bis Mitte 2014 wird die Beratung und Beschlussfassung im Parlament erfolgen. Die Einführung des neuen Führungsmodells ist auf den 1. Januar 2016 geplant.
Zuletzt aktualisiert am: 23.04.2012