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Überprüfung der Aufgaben des Bundes (AÜP)
1 Das Wichtigste in Kürze
2 Stabilisierung der Staatsquote und Prioritätenprofil
3 Festlegung der Massnahmenpakete
4 Ausblick
5 Ausblick
1 Das Wichtigste in Kürze
Mit der systematischen und umfassenden Überprüfung von Form und Umfang der bundesstaatlichen Leistungen verfolgt der Bundesrat zwei Ziele:
- Erstens soll das Ausgabenwachstum nachhaltig eingedämmt werden, um die finanzpolitischen Spielräume für künftige Herausforderungen zu gewährleisten.
- Zweitens soll die Ausgaben- und Aufgabenstruktur mit der Bildung von Prioritäten so gestrafft werden, dass Wachstum und Wohlfahrt des Landes optimal gefördert werden.
Die Aufgabenüberprüfung bezieht sich auf den Zeitraum 2008-2015 und erlaubt damit eine integrierte Betrachtung von Aufgaben und Ressourcen auf lange Sicht.
2 Stabilisierung der Staatsquote und Prioritätenprofil
Die übergeordneten Ziele der Aufgabenüberprüfung - Eindämmung des Ausgabenwachstums und Gewährleistung der Budgetqualität - hat der Bundesrat in zwei Schritten quantifiziert:
- In einem ersten Schritt hat er ein Wachstumsziel für den Gesamthaushalt festgelegt: Die Bundesausgaben sollen sich bis zum Jahr 2015 im Rahmen des damals erwarteten nominalen Wirtschaftswachstums entwickeln, im Mittel also mit 3 Prozent pro Jahr. Die Staatsquote wird damit stabilisiert. In einem zweiten Schritt hat der Bundesrat auf Stufe der 18 Aufgabenbereiche strategische Prioritäten gesetzt und Wachstumsziele festgelegt. Für die einzelnen Bereiche wurden dabei Zielwachstumsraten zwischen -0.8 und 4.5 Prozent definiert (vgl. Tabelle). Aus der Überprüfung ausgeklammert wurde der Bereich Finanzen und Steuern, dessen Ausgaben sich einer direkten Steuerung entziehen, setzt sich doch dieser überwiegend aus Anteilen Dritter an den Bundeseinnahmen und den Passivzinsen zusammen.
Tabelle: Mittlere jährliche Zielwachstumsraten 2008-2015 nach Aufgabenbereichen (Stand: 2008)
Aufgabenbereiche |
Zielwachstum |
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen1 |
0.9% |
Ordnung und öffentliche Sicherheit2 |
1.5% |
Politische Beziehungen zum Ausland |
1.5% |
Entwicklungszusammenarbeit |
3.3% |
Wirtschaftliche Beziehungen zum Ausland |
1.5% |
Landesverteidigung |
1.5% |
Bildung und Forschung |
4.5% |
Kultur und Freizeit |
1.5% |
Gesundheit |
-0.5% |
Soziale Wohlfahrt3 |
4.4% |
Arbeitsmarkt/Wohnbauförderung |
1.7% |
Migration |
-0.8% |
Verkehr |
2.0% |
Umweltschutz und Raumordnung |
1.5% |
Landwirtschaft |
0.1% |
Wirtschaft (ohne Energie/Forstwirtschaft) |
0.5% |
Forstwirtschaft / Energie |
1.5% |
Finanzen und Steuern |
- |
Gesamthaushalt |
3.1% |
1 Ausgenommen Legislative (Parlamentsdienste, Eidg. Finanzkontrolle)
2 Ausgenommen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht), die eine Beteiligung an der Aufgabenüberprüfung ausgeschlossen haben.
3 Ausgenommen IV; Zielwachstum entspricht dem Wachstum gemäss Ausgangsszenario; inkl. Finanzierungsdefizit AHV
- Mit dem Legislaturfinanzplan 2013-2015 wird das Jahr 2015 erstmals beplant, so dass die festgelegten Zielwachstumsraten mit der effektiven Entwicklung verglichen werden können. Das Instrument des Prioritätenprofils hat sich bewährt; der Bundesrat hat daher im Frühjahr 2011 darauf verzichtet, Anpassungen an den Zielwachstumsraten vorzunehmen. Von den grösseren Aufgabengebieten wächst aus aktueller Sicht einzig die Entwicklungszusammenarbeit markant stärker als 2008 vorausgesehen, dies aufgrund des Parlamentsentscheids zu Gunsten einer ODA-Quote von 0,5 % des Bruttonationaleinkommens.
3 Festlegung der Massnahmenpakete
In einem frühen Stadium der Aufgabenüberprüfung wurden aufgrund eines Prüfportfolios verschiedene Reformstossrichtungen definiert, die helfen sollten, das anvisierte Prioritätenprofil zu erreichen und das Ausgabenwachstum einzudämmen. Als sich die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Perspektiven im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise verschlechterten, konnte der Bundesrat im Rahmen der Erarbeitung des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 auf einen Teil dieser Reformstossrichtungen zurückgreifen und so das Projekt Aufgabenüberprüfung in die Umsetzungsphase schicken.
Zeitgleich mit der Vernehmlassung zum Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (damals KOP 11/13) veröffentlichte der Bundesrat am 14. April 2010 den Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung. Darin waren zum einen die kurzfristig realisierbaren Massnahmen dargelegt, die dem Parlament im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 unterbreitet wurden. Weil die Finanzkommission des Ständerates im Januar 2013 beschloss, nicht auf das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 einzutreten, wurden diese kurzfristig realisierbaren Massnahmen der Aufgabenüberprüfung (hauptsächlich Effizienzsteigerungsmassnahmen, Priorisierungen und kleinere Aufgabenverzichte) sistiert, soweit sie nicht schon im Voranschlag 2011 vom Parlament beschlossen worden waren. Verschiedene Massnahmen dieses Pakets (namentlich beim Aussennetz und bei metas) werden trotzdem umgesetzt, soweit dafür keine Gesetzesänderungen notwendig sind.
Zum anderen setzt sich der Bundesrat im Bericht zur Umsetzungsplanung ausführlich mit einem Paket von knapp 30 Massnahmen auseinander, die losgelöst vom KOP 12/13 umgesetzt werden. Diese sind vorwiegend komplexerer Art und müssen dem Parlament grösstenteils in eigenen Vorlagen unterbreitet werden. Mit Ausnahme der Landwirtschaft sind alle grösseren Aufgabengebiete von diesem AÜP-Paket betroffen:
- In der Sozialen Wohlfahrt soll im Rahmen der 12. AHV-Revision eine umfassende Rentenreform in Angriff genommen werden. Verschiedene Reformen sind zudem bei der Invalidenversicherung geplant oder bereits eingeleitet.
- Beim Verkehr wird eine für den Bund haushaltneutrale Anpassung des Nationalstrassen-Netzbeschlusses angestrebt. Das UVEK prüft zudem die Möglichkeit einer stärkeren Verursacherfinanzierung. Daneben sucht es nach Effizienzsteigerungsmassnahmen im öffentlichen Verkehr und es bestehen Pläne für ein neues Finanzierungssystem für die Schieneninfrastruktur, das die Verfügbarkeit von Ressourcen für Betrieb und Unterhalt einerseits und Erweiterungsinvestitionen andererseits wieder ins Gleichgewicht bringt.
- Im Bereich der Bildung und Forschung wird unter Federführung des EDI nach Priorisierungen in der Ressortforschung gesucht. Daneben wird mit dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz eine Konsolidierung der Hochschullandschaft angestrebt.
- In der Landesverteidigung ist auf der Grundlage des sicherheitspolitischen Berichts die Weiterentwicklung der Armee voranzutreiben, die ebenfalls mittelfristig zu einer Entlastung des Bundeshaushalts beitragen soll.
- Die Landwirtschaftspolitik unterliegt einem anhaltenden Reformprozess. Der Bundesrat hat daher entschieden, in diesem Bereich keine zusätzlichen Massnahmen vorzusehen. Berücksichtigt wurde in diesem Zusammenhang auch, dass bereits eine Reform der Direktzahlungen in Vorbereitung ist.
- Im Bereich der Beziehungen zum Ausland ist unter Federführung des EDA eine Reorganisation und Optimierung des schweizerischen Aussennetzes in Angriff genommen worden.
4 Ausblick
Der Bundesrat wird künftig jährlich in der Staatsrechnung über den Stand der Umsetzung der Aufgabenüberprüfung Bericht erstatten (erstmals 2010). Im Rahmen der (Legislatur-)Finanzplanung wird er zudem über die Entwicklung der Staatsquote und des Prioritätenprofils berichten.
Zuletzt aktualisiert am: 28.02.2012