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Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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Subventionen, Subventionsüberprüfung

1 Definition
2 Bedeutung der Subventionen für den Bundeshaushalt
3 Periodische Überprüfung und Steuerung von Bundessubventionen
4 Subventionsdatenbank

1 Definition

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) regelt, was unter einer Subvention zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen eine solche ausgerichtet werden kann. Es unterscheidet grundsätzlich zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen.

Mit einer Finanzhilfe fördert der Bund Tätigkeiten Dritter, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, ohne Bundesunterstützung jedoch kaum wahrgenommen würden. Gemäss Subventionsgesetz können Finanzhilfen insbesondere dann ausgerichtet werden, wenn

Das Instrument der Abgeltungen dient zum Ausgleich jener Lasten, die Dritten bei der Erfüllung bundesrechtlicher Pflichten entstanden sind. Bezüger solcher Abgeltungen sind vielfach Unternehmen des Bundes oder Kantone, die an dessen Stelle die Gewährleistung bestimmter Aufgaben übernehmen. Solche Leistungen basieren

Abgeltungen und Finanzhilfen an ausländische Staaten, internationale Organisationen oder Institutionen mit Sitz im Ausland werden oft gesondert als «Beiträge an internationale Organisationen» ausgewiesen, da für diese die Bestimmungen des Subventionsgesetzes nur beschränkt Anwendung finden.

2 Bedeutung der Subventionen für den Bundeshaushalt

Der Bund richtet auf der Basis von rund 350 Tatbeständen in Verfassung und Gesetzen Subventionen in der Höhe von 35 Milliarden Franken aus (Voranschlag 2009). Damit erreichen diese einen Anteil von 60 Prozent der jährlichen Bundesausgaben. Knapp die Hälfte (43 %) dieser Mittel entfallen auf den Bereich der Sozialen Wohlfahrt, gefolgt von den Bereichen Bildung und Forschung sowie Verkehr (je 15 %). 10 Prozent der jährlichen Subventionen fliessen in den Bereich Landwirtschaft und Ernährung, und 8 Prozent werden vom bundesweiten Ressourcen- und Lastenausgleich in Anspruch genommen. 5 Prozent der Subventionen entfallen auf die Beziehungen zum Ausland; alle übrigen Aufgabengebiete liegen unter 1Prozent.

3 Periodische Überprüfung und Steuerung der Bundessubventionen

Das Subventionsgesetz verpflichtet den Bundesrat, sämtliche Subventionen periodisch zu überprüfen und dem Parlament über die Ergebnisse dieser Prüfung Rechenschaft abzulegen. Dabei ist namentlich abzuklären, ob die vom Bund ausgerichteten Finanzhilfen und Abgeltungen

Die systematische Überprüfung sämtlicher Subventionen soll den haushälterischen Umgang mit Bundesgeldern sicherstellen und wo möglich einen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts leisten. Damit stellt die Subventionsüberprüfung ein wichtiges Instrument der Haushaltpolitik dar. Durch einen Verzicht auf überholte Subventionen, eine Reduktion überhöhter Beiträge, eine zweckmässigere Ausgestaltung komplizierter und wenig zielgerichteter Subventionssysteme sowie eine stufengerechtere Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen lassen sich zumindest mittelfristig Entlastungen der öffentlichen Haushalte und spürbare Verbesserungen der staatlichen Aufgabenerfüllung erzielen.

Anlässlich der letzten Subventionsüberprüfung wurden im Jahr 2008 rund 230 Finanzhilfen und Abgeltungen untersucht und der Übergang zu einem noch effizienteren Prüfverfahren in Aussicht gestellt. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wird die Überprüfung der Subventionen künftig in zwei unterschiedlichen Gefässen erfolgen:

4 Subventionsdatenbank

In Ergänzung zum periodisch erscheinenden Subventionsbericht unterhält die Eidgenössische Finanzverwaltung eine umfangreiche Subventionsdatenbank. Diese ermöglicht interessierten Kreisen aus Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit einen einfachen Zugang zum schweizerischen Subventionswesen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz in diesem finanzpolitisch sensiblen Bereich.

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Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2011
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