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Rechnungsmodell
Das Rechnungswesen ist das finanzielle Spiegelbild der wirtschaftlichen Vorgänge und Verhältnisse einer Organisation. Seine Ausgestaltung hängt primär von den Aufgaben und von den Informationsbedürfnissen der Anspruchsgruppen ab. Zwar folgt das Rechnungsmodell des Bundes im Wesentlichen dem in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Modell mit Erfolgsrechnung, Bilanz sowie Finanzierungs- und Mittelflussrechnung. Im Einzelnen unterscheidet es sich jedoch stark von der betriebswirtschaftlichen Sichtweise eines Unternehmens, denn der Bundeshaushalt wird vom Transferbereich (Subventionen, Anteile Dritter an Einnahmen) geprägt, seine Finanzierung erfolgt weitgehend über Fiskalerträge, und die von ihm ausgelösten Finanzströme sind von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Unterschiede bestehen auch zu den Kantonen und Gemeinden, wo das Schwergewicht beim Aufgabenvollzug liegt. Die wesentlichen Nutzer des Rechnungsmodells sind das Parlament als bewilligendes und überwachendes Organ, der Bundesrat als oberste exekutive Bundesbehörde sowie die Öffentlichkeit als Souverän und Steuerzahler.
Das Rechnungsmodell des Bundes beleuchtet die finanziellen Vorgänge und Verhältnisse aus doppelter Perspektive (duale Steuerung): nämlich aus der Erfolgs- und aus der Finanzierungssicht. Diese duale Sichtweise führt zu einer konsequenten Entflechtung der operativen Verwaltungs- und Betriebsführung von der strategisch-politischen Steuerung.
- Die Erfolgssicht stellt den im Rahmen der Aufgabenerfüllung anfallenden Aufwand (Werteverzehr) und Ertrag (Wertezuwachs) dar; sie bildet die Grundlage für die Finanzberichterstattung (Budget, Finanzplanung, Rechnung) einerseits und die Verwaltungs- und Betriebsführung anderseits. Die Finanzberichterstattung folgt demnach – wie in der privaten Wirtschaft – kaufmännischen Grundsätzen: Jeder Wert wird derjenigen Periode zugerechnet, in der er gebildet bzw. verzehrt wird («accrual accounting and budgeting»). Somit werden auch rein buchmässige Vorgänge – wie Abschreibungen – erfasst.
In der Erfolgsrechnung wird der Aufwand eines Rechnungsjahrs dem in der gleichen Periode erzielten Ertrag gegenübergestellt. Ihr Saldo zeigt das Jahresergebnis, d.h. den Aufwands- oder Ertragsüberschuss.
Das Ergebnis der Erfolgsrechnung geht in die Bilanz ein. Diese informiert über die Vermögens- und Kapitalstruktur des Bundes sowie über das Eigenkapital bzw. den aus den Vorjahren aufgelaufenen Bilanzfehlbetrag.
Zur Förderung der Wirtschaftlichkeit wird die Erfolgsrechnung ergänzt durch Kostenrechnungen auf Stufe der einzelnen Verwaltungseinheiten.
Eine konsequent dezentralisierte Kreditverantwortung und die bundesinterne Leistungsverrechnung (Kostenrechnung) unterstützen Kostenbewusstsein und haushälterischen Mitteleinsatz.
Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen liegt das vorrangige Ziel der Haushaltpolitik des Bundes nicht darin, Gewinn zu erzielen. Vielmehr soll diese dazu beitragen, dass der Bund seine Aufgaben wirksam und effizient erbringt und dass die Aufgabenerfüllung langfristig sichergestellt ist. Dazu sind Ausgaben und Einnahmen aufeinander abzustimmen. Dieses Ziel leitet über zur Finanzierungssicht.
- Die Finanzierungssicht ist entscheidend für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts. Sie bildet das Bindeglied zur Schuldenbremse, dem zentralen, in der Verfassung verankerten Instrument, um den dauerhaften Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen sicherzustellen. Die Schuldenbremse soll den Bundeshaushalt vor strukturellen Ungleichgewichten bewahren und verhindern, dass die Bundesschulden wegen Defiziten in der Finanzierungsrechnung permanent ansteigen. Grundlage der Schuldenbremse ist folgende Ausgabenregel: Für die Gesamtausgaben steht nur soviel Geld zur Verfügung, wie der Bund bei Normalauslastung der Wirtschaft Einnahmen erzielt. Das bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg decken müssen. Mit der vom Parlament genehmigten Ergänzungsregel zur Schuldenbremse ist der Bund auch bei ausserordentlichen Ausgaben verpflichtet, den Haushalt mittelfristig auszugleichen.
Zur Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts – Einhaltung der Schuldenbremse; Gewährleistung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums; Bildung (finanz)politischer Prioritäten im Rahmen von Voranschlag und Finanzplan – liefert die Finanzierungsrechnung die erforderlichen Entscheidgrundlagen: Sie enthält die finanzierungswirksamen Aufwände und Erträge sowie die Investitionseinnahmen und -ausgaben.
Alle Verwaltungseinheiten führen eine Erfolgsrechnung, Bilanz, Finanzierungs- und Mittelflussrechnung sowie eine Investitionsrechnung. Soweit die Verwaltungseinheiten dem Finanzhaushaltgesetz unterstellt sind, dem Parlament somit nicht separat Rechenschaft ablegen, werden diese Rechnungen für die Erstellung der Bundesrechnung zum «Stammhaus Bund» aggregiert.
Die Aufwandpositionen aus der Erfolgsrechnung bilden zusammen mit den Investitionsausgaben – welche den eidgenössischen Räten im Rahmen des Voranschlags ebenfalls zur Bewilligung zu unterbreiten sind – Gegenstand der Kreditsprechung.
Für das Rechnungsjahr 2009 wird erstmals eine „Konsolidierte Rechnung Bund“ erstellt, welche nebst den Verwaltungseinheiten des «Stammhauses Bund» zusätzlich auch Fonds und Organisationen des Bundes mit eigener Rechnung berücksichtigt. Dazu gehören die Eidgenössische Alkoholverwaltung, der Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FinöV), der Infrastrukturfonds und der ETH-Bereich.
Das Rechnungsmodell gelangt seit dem Voranschlag 2007 zur Anwendung. Gegenüber seinem Vorläufer hat es zwei grundlegende Neuerungen gebracht, nämlich die unter konsequenter Anwendung kaufmännischer Grundsätze erstellte Jahresrechnung und die Anlehnung an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Die Rechnungslegung nach IPSAS – dem einzigen umfassenden und allgemein anerkannten Regelwerk im öffentlichen Sektor – hat zum Ziel, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage möglichst den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Dies gewährleistet Transparenz und Kontinuität in der Rechnungslegung, ermöglicht aber auch Vergleiche der Bundesrechnung mit den Rechnungen anderer Gemeinwesen und der Privatwirtschaft. Transparenz und Vergleichbarkeit wiederum unterstützen die finanzielle Führung und schaffen Vertrauen in der Öffentlichkeit.
Die rechtlichen Grundlagen für das Rechnungsmodell des Bundes stellen Art. 126 der Bundesverfassung, das Finanzhaushaltgesetz und die Finanzhaushaltverordnung dar.
Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2011