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Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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Konsolidierungsprogramm 2012–2013 (KOP 12/13)

Das Wichtigste in Kürze

Am 1. September 2010 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 für den Bundeshaushalt sowie zum Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA verabschiedet. Ziel des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 ist es, den Bundeshaushalt um rund 1,6 Milliarden zu entlasten, um die Schuldenbremse einhalten zu können. Das KOP 12/13 wurde bereits im Voranschlag 2011 und im Finanzplan 2012-2014 vom 18.8.2010 umgesetzt, wobei verschiedene Entlastungen aus dem Massnahmenpaket IV erst im Jahr 2012 angefallen wären. Die Massnahmenpakete I-III sowie V und VI waren bei der parlamentarischen Beratung des Voranschlags 2011 praktisch unbestritten.

Weil das Rechnungsergebnis 2010 markant besser ausfiel als erwartet und mit Blick auf die besseren Aussichten für den Bundeshaushalt, beschloss das Parlament (Ständerat: 17.3.2011, Nationalrat: 30.5.2011) nicht auf das Konsolidierungsprogramm (Vorlage A) einzutreten. Es hat lediglich das Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA beraten und verabschiedet (Vorlage B). Die kurzfristig realisierbaren Massnahmen der Aufgabenüberprüfung (Massnah-menpaket IV) sind deshalb sistiert, soweit sie nicht bereits im Voranschlag 2011 umgesetzt wurden. Alle übrigen Massnahmenpakete - über 80 % des Entlastungsvolumens - bleiben bestehen. Die sistierten Massnahmen können zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden, falls sich die Haushaltslage verschlechtern sollte. Auch die tiefer greifenden Reformen der Aufgabenüberprüfung, die der Bundesrat in seinem Bericht zur Umsetzungsplanung vom 14. April 2010 dargelegt hat, werden weitergeführt.

Eckpunkte des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 (Vorlage A)

Das Konsolidierungsprogramm umfasst sechs Massnahmenpakete und setzt hauptsächlich auf der Ausgabenseite an.

Konsolidierungsmassnahmen im Überblick
(in Mio.)

2012

2013

Umsetzung

Total  
1 734
1 592
Massnahmenpaket I:  

Kompensation vorgezogener Investitionen

177

gut
Massnahmenpaket II:

Anpassung an niedrigere Teuerung

442

448

gut
Massnahmenpaket III:

Massnahmen im Eigenbereich

163

178

gut
Massnahmenpaket IV:

Aufgabenüberprüfungsmassnahmen

526

622

teilweise
Massnahmenpaket V:

Passivzinsen

320

250

Massnahmenpaket VI:

Einnahmenseitige Massnahmen

106

94

gut

Kompensation vorgezogener Investitionen (bereits mit  VA 2011 beantragt)
In einem ersten Schritt wurden Investitionen kompensiert, die im Rahmen der ersten zwei Konjunkturstabilisie-rungsprogramme (Stufe 1 und 2) zeitlich vorgezogen wurden, aber im Finanzplan 2011-13 immer noch eingestellt waren. Diese Massnahme hatte weder Aufgabenverzichte noch Verzögerungen bei bestehenden Investitionsplanungen zur Folge.

Anpassung an die tiefere Teuerung (bereits mit VA 2011 beantragt)
Die veränderte Konjunkturlage wirkt sich im Finanzplan asymmetrisch auf Einnahmen und Ausgaben aus: Während die Einnahmen und Ausgaben wie Passivzinsen oder Beiträge an die Sozialversicherungen laufend an die neuen konjunkturellen Eckwerte angepasst werden, wird insbesondere bei den ungebundenen Ausgaben eine konstante Teuerung von 1,5 Prozent angenommen. Da die kumulierte effektive Teuerung in den Jahren 2009 bis 2011 jedoch deutlich tiefer liegen wird, führte dies zu einem ungewollten realen Ausbau. Dieser Effekt wurde mit einer Kürzung der betreffenden Kredite ausgeglichen. Daraus resultiert eine jährliche Entlastung von rund 450 Millionen Franken.

Kürzungen im Eigenbereich der Bundesverwaltung (bereits mit VA 2011 beantragt)
Der Eigenbereich der Bundesverwaltung leistete ebenfalls einen Beitrag zur Haushaltentlastung. Beim Personal stand dabei der Stellenbestand im Vordergrund: Obwohl mit den Entlastungsprogrammen 03 und 04 eine Stabilisierung des Personalbestands verfolgt wurde, nimmt der Stellenbestand des Bundes wegen neuen oder dem Ausbau bestehender Aufgaben seit 2007 wieder zu. Mit einer schrittweisen Reduktion des Mengengerüsts um bis zu 1,2 Prozent im Jahr 2013 soll dieser Trend gestoppt werden. Daneben wurde der Beratungsaufwand gesenkt und die Verwaltungskostenpauschale an die PUBLICA reduziert. Im Lohnbereich beschränkte sich der Bundesrat darauf, die für den Teuerungsausgleich eingestellten Mittel anzupassen. Weitergehende Massnahmen standen für den Bundesrat nicht zur Debatte: Diese würden die Bundesverwaltung im Vergleichsmarkt schwächen und mit Blick auf die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ein falsches Signal setzen. Zudem trug der Informatikbereich zur Haushaltsentlastung bei.

Passivzinsen (bereits mit VA 2011 beantragt)
Berücksichtigt wurden Minderausgaben, die sich aus der Reduktion der Verschuldung bzw. des Verschuldungsanstiegs sowie des tieferen Zinsniveaus ergaben.

Einnahmenseitige Massnahmen (bereits mit VA 2011 beantragt)
Mit einer Erhöhung der Tabaksteuer um 20 Rappen pro Paket sowie drei nichtfiskalischen Massnahmen trug auch die Einnahmenseite im Sinne der Ausgewogenheit einen massvollen Beitrag in der Grössenordnung von 80 bis 100 Millionen Franken zur Haushaltkonsolidierung bei.

Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung (AÜP, teilweise mit VA 2011 beantragt)
Im Ergänzungsbericht zum Legislaturfinanzplan 2009-11 hat der Bundesrat im April 2008 die Reformstossrich-tungen aus der Aufgabenüberprüfung festgelegt. Im Konsolidierungsprogramm sollten die Massnahmen umgesetzt, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesanpassungen kürzerfristig realisieren lassen. Insgesamt hätte mit diesen Massnahmen eine Entlastungswirkung von gut 500 bis 600 Millionen pro Jahr erzielt werden können. Die Massnahmen, die nicht bereits im Voranschlag 2011 umgesetzt wurden, sind seit dem Nichteintretensentscheid der Finanzkommission des Ständerates sistiert; damit sinkt das Entlastungsvo-lumen dieses Massnahmenpakets um rund 280 Millionen. Die sistierten Massnahmen können jedoch wieder aufgegriffen werden, falls sich die Lage des Bundeshaushalts verschlechtern sollte.

Die tiefer greifenden Reformen der Aufgabenüberprüfung gemäss Bericht des Bundesrates vom 14. April 2010, die eine längere Vorbereitung erfordern, werden durch die zuständigen Departemente in separaten Vorlagen vorangetrieben. Für jede der Massnahmen hat der Bundesrat die wichtigsten Meilensteine in einer Umsetzungsplanung zusammengefasst. Diese tiefer greifenden Reformen werden auch nach dem Nichteintretensentscheid des Parlaments weitergeführt.

Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA (Vorlage B)

Mit zwei Ergänzungen des Bundespersonalgesetzes sowie des PUBLICA-Gesetzes werden Wirksamkeit und Effizienz im Personal- und Vorsorgebereich verbessert. Sie sind nicht direkt einnahmen- oder ausga-benrelevant. Die bessere Anpassung der Anlagestrategie an die Versichertenstruktur der Vorsorgewerke senkt jedoch das Risiko, dass der Bund finanziell an die Sanierung der geschlossenen Rentnerbestände beitragen muss, und die Effizienzsteigerung in der Verwaltung von Personendaten erleichtert nach den stellenseitigen Einsparungen im Personalbereich die Bewältigung der Arbeit. In diesem Sinne tragen die beiden Revisionsvorhaben indirekt zur Haushaltskonsolidierung bei.

 

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Zuletzt aktualisiert am: 28.02.2012
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