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Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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Haushalt- und Kreditrecht

Die Finanzhoheit liegt bei der Bundesversammlung: Sie beschliesst den Voranschlag (Budget) und nimmt die Staatsrechnung ab. Der Voranschlag wird dem Parlament vom Bundesrat in einem Entwurf unterbreitet. Er enthält die zu bewilligenden Aufwände und Investitionsausgaben (Voranschlagskredite) und die Schätzung der Erträge und Investitionseinnahmen für das Voranschlagsjahr, gegliedert nach Verwaltungseinheiten, Aufwands- und Ertragsarten und Ausgaben- und Einnahmenarten im Investitionsbereich. Schuldenbremse, Finanzplanung und Zahlungsrahmen sowie Verpflichtungskredite sind ergänzende Planungs- und Steuerungsinstrumente.
Die massgebenden Regelungen finden sich im Finanzhaushaltgesetz. Es

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Zuletzt aktualisiert am: 08.03.2013