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Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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Staatsrechnung

Bild der Publikation Rechnung

In der Staatsrechnung führt der Bundesrat die Einnahmen der Bundesverwaltung für das abgelaufene Jahr auf und legt Rechenschaft über die Ausgaben ab. Die Staatsrechnung besteht aus der Bundesrechnung und aus den Sonderrechnungen.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung konsolidiert die Jahresabschlüsse der Departemente und Ämter und erarbeitet daraus den Bericht zur Staatsrechnung. Die Rechnung wird vom Bundesrat verabschiedet und geht in gedruckter Form im April an das Parlament, das sie in der Sommersession abnimmt.

Der Bericht zur Staatsrechnung ist – wie derjenige zum Voranschlag – modular aufgebaut: Band 1 informiert in konzentrierter Form über die finanzielle Lage des Bundeshaushalts. Zentral ist das Kapitel «Jahresrechnung», das die Finanzierungs- und Mittelflussrechnung, die Erfolgsrechnung, die Bilanz und den Eigenkapitalnachweis sowie den Anhang enthält. Der Anhang liefert wesentliche Zusatzinformationen für die Beurteilung des Zahlenwerks. Im Band 2 werden alle Informationen im Zusammenhang mit den Krediten der Verwaltungseinheiten ausgewiesen.

Band 2A sind die Zahlen, Band 2B die Begründungen zu entnehmen. Band 3 enthält Zusatzerläuterungen und die Statistik, Band 4 die Sonderrechnungen (Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV, ETH-Bereich, Fonds für Eisenbahngrossprojekte und Infrastrukturfonds). Die Broschüre «Bundesfinanzen in Kürze» bietet einen schnellen Überblick über die finanzielle Lage des Bundes.

Zuletzt aktualisiert am: 28.02.2012

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