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Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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Finanzberichterstattung

Übersicht

Die Finanzberichterstattung (Finanzplanung, Budgetierung, Rechnungslegung) schafft Transparenz über geplante bzw. beschlossene und getätigte Ausgaben sowie über prognostizierte und realisierte Einnahmen. Mit dem jährlichen Budget (Voranschlag) genehmigt die Bundesversammlung die für das Folgejahr vorgesehenen Ausgaben und nimmt von den voraussichtlichen Einnahmen Kenntnis. Das Budget wird durch den Finanzplan ergänzt, der einen Ausblick auf die mutmassliche Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen in den drei an die Budgetperiode anschliessenden Jahre gibt. Für dringende neue Aufgaben oder für Budgetergänzungen, die sich erst im Laufe des Budgetjahres abzeichnen, werden dem Parlament Nachtragskredite unterbreitet. Während der Budgetperiode lässt der Bundesrat Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellen. Im Folgejahr legt er dem Parlament mit der Staatsrechnung Rechenschaft über den öffentlichen Haushalt ab. Die Finanzberichterstattung bezieht auch vier Sonderrechnungen mit ein, die getrennt von der Bundesrechnung ausgewiesen werden. Die Konsolidierte Rechnung Bund fasst (ab 2009) die in der Bundesrechnung berücksichtigten Verwaltungseinheiten, die Fonds und Einheiten mit Sonderrechnungen sowie die Verwaltungseinheiten mit eigener Rechnung zusammen. Die Kennzahlen des Bundeshaushalts dienen der Beurteilung der Haushaltsentwicklung und den Haushaltsvergleichen zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen sowie mit dem Ausland.

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Zuletzt aktualisiert am: 08.03.2013