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Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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Finanzplanung

Finanzplan
Finanzplan

Der Finanzplan wird jährlich erstellt und gibt die vorgesehenen Ausgaben und prognostizierten Einnahmen der drei Jahre wieder, die auf die Budgetperiode folgen. Budget (Voranschlag) und Finanzplan decken damit eine Periode von vier Jahren ab. Es handelt sich um eine rollende Planung. Die Zahlen des Finanzplans sind notgedrungen weniger präzise als die des Voranschlags.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) erstellt Finanzplan und Budget gleichzeitig. Darum ist der Entstehungsprozess der gleiche (siehe unter Budget): Jedes Jahr erarbeitet die EFV die Ziele und Wegleitungen für den Budgetierungs- und Planungsprozess und lässt sie vom Bundesrat genehmigen. Gestützt darauf planen die Departemente und Ämter ihre Ausgaben für die kommenden vier Jahre: Das erste Jahr betrifft das Budget; die Prognosen für die drei Folgejahre gehen in den Finanzplan ein. Die Bundeseinnahmen werden geschätzt. Dazu dienen ausgefeilte Prognosemodelle, in welche die vom Bundesrat abgesegneten Annahmen über den Verlauf der Wirtschaft einfliessen. Der Bundesrat verabschiedet den Finanzplan zusammen mit dem Voranschlag in der ersten Sitzung nach den Sommerferien. In gedruckter Form geht der Finanzplan (als Band 5 der Finanzberichterstattung zum Voranschlag) Mitte September zur Kenntnisnahme an das Parlament.

Der Legislaturfinanzplan (Finanzplan der Legislaturperiode) erstreckt sich auf die dem ersten Voranschlag der neuen Legislatur folgenden drei Jahre. Er wird zeitlich und sachlich mit den Richtlinien der Legislatur gemäss Legislaturplan verknüpft. Im Gegensatz zum normalen Finanzplan, der Teil der Finanzberichterstattung zum Voranschlag ist, wird der Legislaturfinanzplan als Beilage zur Botschaft über die Legislaturplanung publiziert.

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Zuletzt aktualisiert am: 28.02.2012
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