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Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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Auftrag

1 Aufgaben:

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) ist für den Voranschlag, den Finanzplan und die Rechnungslegung verantwortlich, beurteilt die ausgabenwirksamen Vorhaben aller Departemente, entwickelt finanzpolitische Konzepte (so z.B. das Finanzleitbild, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Schuldenbremse), ist für die Statistik der öffentlichen Haushalte der Schweiz zuständig und führt den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Sie stellt die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes sicher und ist für die Mittelbeschaffung und Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt verantwortlich.

Die EFV befasst sich sodann mit nationalen Finanz- und Wirtschaftsfragen, pflegt Beziehungen zur Schweizerischen Nationalbank, und erstellt wissenschaftliche Grundlagen für die wirtschafts- und insbesondere finanzpolitische Beratung. Sie ist ferner zuständig für die Rechtsetzung auf den Gebieten des Finanzhaushalts-, des Währungs- und des Nationalbankrechts.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben beschäftigt die EFV rund 200 Mitarbeitende. Das Personal setzt sich aus einer breiten Palette von Spezialisten zusammen, die interdisziplinär zusammenarbeiten. In erster Linie handelt es sich um Personen mit ökonomischem, juristischem oder kaufmännischem Hintergrund und um weitere Fachkräfte.

Der EFV sind die Swissmint (rund 20 Mitarbeitende) und die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf (rund 700 Mitarbeitende) unterstellt.

2 Ziele:

Die EFV verfolgt folgende Ziele (Art. 8 OV EFD):

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Zuletzt aktualisiert am: 23.02.2010
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