Subventionsbericht 2008 des Bundesrats
Subventionsbericht 1999 - Bericht 2. Teil
Subventionsbericht 1997 - Bericht 1. Teil
Subventionsüberprüfung
Subventionsbericht 2008 des Bundesrats
Subventionsbericht 1999 - Bericht 2. Teil
99.037 Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen, zweiter Teil (Subventionsbericht, 2. Teil) vom 14. April 1999
- Subventionsbericht 2. Teil (727 KB, PDF)
- Kurzbeurteilung der überprüften Subventionen / Anhang 1 - Finanzhilfen und Abgeltungen (646 KB, PDF)
- Kurzbeurteilung der überprüften Subventionen / Anhang 2 - Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge an internationale Organisationen (155 KB, PDF)
- Kurzbeurteilung der überprüften Subventionen/ Anhang 3 - Pflichtbeiträge an internationale Organisationen (688 KB, PDF)
Artikel 5 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SuG; SR 616.1) verpflichtet den Bundesrat zur periodischen Prüfung der spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen auf ihre Übereinstimmung mit den im 2. Kapitel des SuG festgehaltenen Grundsätzen. Am 25. Juni 1997 hat der Bundesrat den 1. Teil des Berichts über die Prüfung der Bundessubventionen genehmigt. Die Berichterstattung zur Untersuchung der Bundessubventionserlasse im Sinne des Subventionsgesetzes wird mit der Veröffentlichung dieses zweiten Teils abgeschlossen.
Wie bereits der Subventionsbericht vom 25. Juni 1997 gliedert sich der vorliegende Bericht in zwei Teile. Teil I vermittelt die notwendigen subventionsrechtlichen Grundlagen und beinhaltet reichhaltiges Informationsmaterial über das Subventionswesen des Bundes. Teil II sowie die Anhänge 1 bis 3 orientieren über das bei der Prüfung gewählte Vorgehen, fassen die Prüfergebnisse zusammen, erläutern das für die Umsetzung der Korrekturmassnahmen massgebliche Konzept und äussern sich zur Entlastungswirkung der vorgesehenen Massnahmen für den Bundeshaushalt.
Grundlage des Informationsteils bildet eine Subventionsdatenbank, die regelmässig aktualisiert wird. Jede der 660 Rubriken der Datenbank ist über 50 qualitative und quantitative Merkmale definiert. Die wichtigsten verfügbaren Daten werden unter Ziffer 3 des vorliegenden Berichts («StecKB, PDFrief der Bundessubventionen») präsentiert.
Der erste Bericht umfasste die Pr&uum14.07.2009tig aus den Bereichen Strassenverkehr, Bildung und Grundlagenforschung, Aussenbeziehungen und Landwirtschaft. Gegenstand des zweiten Berichts waren 200 weitere Subventionsrubriken, nämlich die Beiträge an die internationalen Organisationen, an die öffentlichen Sozialversicherungen, die Ausgaben im Asylbereich, die Beiträge an die Landwirtschaft (insbesondere die Direktzahlungen) und an die Entwicklungshilfe.
Die Ergebnisse der zweiten Prüfrunde werden unter Ziffer 5 des Berichts - zusammengefasst nach den verschiedenen Aufgabengebieten – dargestellt und kommentiert. In den Anhängen 1, 2 und 3 findet sich zudem für jede geprüfte Subvention eine nach einheitlichem Schema dargestellte Kurzbeurteilung. Für 85 der 200 in die Überprüfung einbezogenen Subventionsrubriken wird ein Handlungsbedarf geltend gemacht. Die vorgeschlagenen Massnahmen fallen zu je etwa gleichen Teilen in den Kompetenzbereich der eidgenössischen Räte und des Bundesrates sowie der Verwaltung. Elf Massnahmen werden im Rahmen des Projekts zum Neuen Finanzausgleich behandelt. Das unter Ziffer 63 dargelegte Umsetzungskonzept legt die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen in die Hände der zuständigen Fachdepartemente und gewährleistet durch ein zentrales Controlling des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die politische Steuerung durch den Bundesrat.
Ziffer 6 des Berichts orientiert über die wichtigsten Massnahmenkategorien. Zahlenmässig ins Gewicht fallen vor allem Vorschläge für eine vertiefte Überprüfung der Wirksamkeit und der Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen, für Verbesserungen in Vollzug und Kontrolle der Subventionsausrichtung, für die Aufhebung, Reduktion oder Befristung Pauschalierung von Beiträgen. Die Stossrichtung der Vorschläge deckt sich in weiten Teilen mit den «Grundzügen des Neuen Finanzausgleichs», wobei der dem Subventionsbericht zugrunde liegende Reformansatz infolge der vorgegebenen Schranken des Verfassungsrechts, aber auch des zugrunde liegenden Subventionsgesetzes bedeutend weniger weit geht. Da sich die meisten Massnahmen von ihrer Natur her einer frankenmässigen Bezifferung entziehen, erweist sich eine Abschätzung des gesamten Entlastungspotenzials als äusserst problematisch. Im Sinne einer vorsichtigen Schätzung werden die Entlastungswirkungen für den Bundeshaushalt bei konsequenter Umsetzung der Massnahmen langfristig auf gegen hundert Millionen Franken veranschlagt.
Im Sinne einer zusammenfassenden Würdigung darf festgehalten werden, dass die beiden Etappen der Subventionsüberprüfungen ein namhaftes Verbesserungspotenzial zu Tage gefördert haben. Durch die Abschaffung überholter Subventionen, die Reduktion überhöhter Beiträge, die zweckmässige Ausgestaltung komplizierter und wenig zielgerichteter Subventionssysteme und eine stufengerechtere Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen lassen sich durchaus spürbare Entlastungen der öffentlichen Haushalte und Verbesserungen der staatlichen Aufgabenerfüllung erzielen.
Subventionsbericht 1997 - Bericht 1. Teil
97.043 Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen (Subventionsbericht) vom 25. Juni 1997
- Subventionsbericht 1. Teil (1500 KB, PDF)
- Kurzbeurteilung der überprüften Subventionen / Bericht 1. Teil Anhang 1 (4235 KB, PDF)
Übersicht
Artikel 5 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SuG; SR 616.1) verpflichtet den Bundesrat zur periodischen Prüfung der spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen auf ihre Übereinstimmung mit den im 2. Kapitel des SuG festgehaltenen Grundsätzen. Mit vorliegendem Bericht an die eidgenössischen Räte wird über die Ergebnisse der erstmals durchgeführten Subventionsüberprüfung orientiert. Prüfarbeiten wie Berichterstattung konnten sich noch auf keine eingespielte Praxis abstützen und beschlagen damit methodisches Neuland.
Der Bericht gliedert sich in zwei Hauptteile und ein umfangreiches Beilagenwerk. Der 1. Teil des Berichtes sowie die Anhänge 2 bis 5 vermitteln die notwendigen subventionsrechtlichen Grundlagen und beinhalten reichhaltiges Informationsmaterial über das Subventionswesen des Bundes. Der 2. Teil sowie Anhang 1 orientieren über das bei der Prüfung gewählte Vorgehen, fassen die Umsetzung der Korrekturmassnahmen massgebliche Konzept und äussern sich zur Entlastungswirkung der vorgesehenen Massnahmen für den Bundeshaushalt.
Grundlage des Informationsteils bildet eine neu aufgebaute Subventionsdatenbank, die inskünftig periodisch aktualisiert werden soll. Für jede der über 600 Subventionsrubriken wurden rund 30 quantitative und qualitative Merkmale erfasst. Ausgewertet wird dieses Informationsmaterial in einem «SteckBrief der Bundessubventionen» (Ziff. 3 des Berichtes) sowie in einer umfassenden Übersicht im Anhang 2. Spezielle Abschnitte des Berichtes und Übersichten im Beilagenwerk sind den steuerlichen Vergünstigungen als spezielle Form der Subventionierung (Ziff. 4 und Anhang 3), den Verpflichtungskrediten (Ziff. 33 und Anhang 4) sowie den Subventionen im Gesamtzusammenhang der öffentlichen Haushalte gewidmet (Anhang 5).
Kernstück des Berichtes bildet die Berichterstattung über die Prüfergebnisse im 2. Teil sowie im Anhang 1. In Anbetracht des mit einer flächendeckenden Prüfung sämtlicher Subventionsbestände verbundenen Aufwandes, aber auch in Berücksichtigung der zahlreichen in Arbeit befindlichen Reformen in wichtigen Aufgabenbereichen soll in zwei Etappen vorgegangen werden. Gegenstand der ersten Prüfrunde bildeten 159 Subventionsrubriken, schwergewichtig aus den Bereichen Strassenverkehr, Bildung und Grundlagenforschung, Aussenbeziehungen und Landwirtschaft. In die erste Etappe nicht einbezogen wurden insbesondere Subventionen, deren Rechtsgrundlagen in jüngster Zeit grundlegend revidiert worden sind oder sich zur Zeit in Reform befinden. Vorerst nicht überprüft wurden zudem Pflichtbeiträge an internationale Organisationen, die Beiträge an die öffentlichen Sozialversicherungen sowie befristete, demnächst auslaufende Finanzhilfen. Soweit sinnvoll und zweckmiten Prüfrunde bilden, über deren Ergebnisse der Bundesrat im Verlaufe des Jahres 1998 Bericht erstatten wird.
Die Ergebnisse der ersten Prüfrunde werden unter Ziffer 6 des Berichtes - zusammengefasst nach den verschiedenen Aufgabengebieten - dargestellt und kommentiert. Im Anhang 1 findet sich zudem für jede geprüfte Subvention eine nach einheitlichem Schema dargestellte Kurzbeurteilung. Für 136 der 159 in die Überprüfung einbezogenen Subventionsrubriken wird ein Handlungsbedarf geltend gemacht. Die 124 vorgeschlagenen Massnahmen (Ziff. 72 enthält eine vollständige Zusammenstellung) fallen zu je etwa gleichen Teilen in den Kompetenzbereich der eidgenössischen Räte und des Bundesrates (einschliesslich Departemente und Verwaltung). Rund zwei Fünftel der Massnahmen haben Auswirkungen auf die Kantone beziehungsweise einen engen Bezug zum Projekt «Neuer Finanzausgleich». Das unter Ziffer 71 dargelegte Umsetzungskonzept stellt die optimale Abstimmung mit der laufenden Neuordnung des Finanzausgleichs sicher, legt die primäre Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen in die Hände der zuständigen Fachdepartemente und gewährleistet durch ein zentrales Controlling des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die politische Steuerung durch den Bundesrat. Dieser wird im Rahmen des für 1998 vorgesehenen Abschlussberichtes die eidgenössischen Räte über den Stand der Massnahmenumsetzung orientieren.
Ziffer 8 des Berichtes orientiert über die wichtigsten Massnahmenkategorien. Zahlenmässig ins Gewicht fallen vor allem Vorschläge für die Aufhebung, Reduktion oder Befristung von Subventionen, für die Globalisierung oder Pauschalierung von Beiträgen, für Verbesserungen in Vollzug und Kontrolle der Subventionsausrichtung sowie für eine vertiefte Überprüfung der Wirksamkeit und der zugrundeliegenden Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Stossrichtung der Vorschläge deckt sich in weiten Teilen mit den vom Bundesrat formulierten «Grundzügen des Neuen Finanzausgleichs», wobei der dem Subventionsbericht zugrunde liegende Reformansatz infolge der vorgegebenen Schranken des Verfassungsrechts, aber auch des zugrunde liegenden Subventionsgesetzes bedeutend weniger weit geht. Da sich zahlreiche Massnahmen von ihrer Natur her einer frankenmässigen Bezifferung entziehen, erweist sich eine Abschätzung des gesamten Entlastungspotentials als äusserst problematisch. Im Sinne einer vorsichtigen Schätzung werden die Entlastungswirkungen für Massnahmen auf einige wenige hundert Millionen Franken veranschlagt.
Im Sinne einer zusammenfassenden Würdigung darf festgehalten werden, dass die erste Etappe der Subventionsüberprüfungen ein namhaftes Verbesserungspotential zu Tage gefördert hat. Durch die Abschaffung überholter Subventionen, die Reduktion überhöhter Beiträge, die zweckmässige Ausgestaltung komplizierter und wenig zielgerichteter Subventionssysteme und eine stufengerechtere Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen lassen sich durchaus spürbare Entlastungen der öffentlichen Haushalte und Verbesserungen der staatlichen Aufgabenerfüllung erzielen.
Zuletzt aktualisiert am: 03.10.2011