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Konsolidierungsprogramm 2011–2013 und Aufgabenüberprüfung

Entlastungsprogramm 2003 und 2004



Entlastungsprogramme

Die hohen Defizite und der rasante Anstieg der Bundesschulden in den neunziger Jahren drohten die Bundesfinanzen aus dem Ruder laufen zu lassen. Eine Sanierungsstrategie mit einfachen, rasch wirkenden Massnahmen war unumgänglich. Zwei Entlastungsprogramme und eine Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung haben dazu beigetragen, dass der Bundeshaushalt ab 2007 strukturell ausgeglichen ist und die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt werden.

Mit dem Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) beschlossen die eidgenössischen Räte in der Wintersession 2003 Einsparungen von gut 1 Milliarde Franken (2004), 2 Milliarden Franken (2005) und 3 Milliarden Franken (2006). Die ausgabenseitigen Entlastungsmassnahmen betrafen schwergewichtig die sechs grossen Aufgabengebiete des Bundes (Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft, Beziehungen zum Ausland). Zur Verbesserung der Einnahmen wurden die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank, die Tabaksteuern und verschiedene Gebühren der Verwaltung erhöht.

In der Sommersession 2005 wurde das Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) verabschiedet. Dieses beinhaltete ausgabenseitige Entlastungen von 1802 Millionen Franken im Jahr 2008 (2006: 1086 Mio. CHF; 2007: 1701 Mio. CHF) beziehungsweise Mehreinnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken 2008 und 2007 (2006: 50 Mio. CHF). Wie bereits das EP 03 setzte auch das EP 04 im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an. Es bestand jedoch aus deutlich weniger, aber wesentlich ergiebigeren Massnahmen.

Die Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung (AVP) ist ein Bestandteil des EP 04. Sie verpflichtete die Verwaltung, Organisationen zu straffen, Abläufe und Strukturen zu verbessern und auf gewisse Verwaltungsaufgaben zu verzichten. Mit ca. 160 Massnahmen trug die AVP rund 190 Millionen Franken zum Entlastungsvolumen des EP 04 bei.

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Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2011
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